Anschluss an das Stromnetz
Anschlussbeiträge
Reglement über die Versorgung mit elektrischer Energie (Art. 15 + Art. 19)
Für Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, sowie für öffentliche Bauten und für landwirtschaftliche Wohnbauten | 1% des Zeitwertes |
Für Nebenbauten, die nicht Wohn- oder Arbeitszwecken dienen, sofern sie an das Verteilnetz angeschlossen sind | 0.5% des Zeitwertes |
Für Kirchen und Kapellen | 0.5% des Zeitwertes |
Für die Hauptscheune eines Landwirtschaftsbetriebes | 1% des Zeitwertes |
Für weitere Ställe, Remisen und Nebenbauten des gleichen Landwirtschafts-betriebes (sofern diese an das Verteilnetz angeschlossen werden) | 0.5% des Zeitwertes |
Art. 21 Für die Bereitstellungskosten des vorgelagerten Netzes wird auf den Anschlussgebühren gemäss Art. 15 + 19 ein Zuschlag von 50% erhoben.
Dokumente
Die Anmeldung Elektroanschluss und die Reglemente über die Vorsorgung mit elektrische Energie finden Sie in den unten stehenden Dokumenten: